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Steueroptimierung bei Unternehmensgründungen


NKK Kanzlei Steueroptimierung bei Unternehmensgründungen  Sie wollen ein neues Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen? Wir beraten Sie zu den wichtigsten Aspekten, die gut durchdacht sein sollten. Zunächst geht es um Strukturfragen und die Rechtsformwahl, da Sie hier gegebenenfalls privilegierte Steuersätze nutzen können, zum Beispiel beim Holding-Modell oder bei Personengesellschaften.

Besonders in der Gründungsphase müssen Sie sich Gedanken über Geldquellen machen: Steht Ihr Vorhaben auf „sicheren finanziellen Beinen“? Verfügen Sie über hinreichendes Eigenkapital oder sind Sie auf externe Ressourcen angewiesen? Haben Sie schon alle staatlichen Förderungen für Gründer ausgeschöpft? Alle Faktoren wirken sich auf Ihre spätere Steuerlast aus.

 

Unternehmensnachfolge steuerlich gestalten

Ausscheidende Unternehmer und deren Nachfolger werden bei der Unternehmensnachfolge mit erheblichen Steuerbelastungen konfrontiert. Neben der Erbschaft- und Schenkungsteuer können sie auch durch die Einkommens- und die Grunderwerbsteuer belastet werden. Diese Kosten können die unternehmerischen Existenzen gefährden. Das Unternehmen ist insbesondere dann bedroht, wenn die mit der Nachfolge verbundenen Steuern aus dem Unternehmen gezahlt werden müssen und damit die betriebliche Liquidität einschränken und zu Zahlungsengpässen führen.

Wir beraten Sie in Sachen Unternehmensnachfolge, damit es für Sie keine bösen Überraschungen gibt. Sprechen Sie mit uns, um beim frühzeitigen Unternehmensverkauf von Steuervorteilen zu profitieren, zum Beispiel mit doppelstöckigen Gesellschaftsstrukturen (Holding-Gesellschaften).

 

Betriebswirtschaftliche Beratung für Investitionen

Kennen Sie alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile, die Investitionen mit sich bringen? Haben Sie schon alle Förderungsmöglichkeiten studiert, haben Sie die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen geprüft? Fällt es Ihnen manchmal schwer, im Tagesgeschäft den Überblick zu behalten? Wir machen das für Sie, damit Sie sich in Ruhe auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Denn der Markt ist ständig in Bewegung. Neue Förderungsrichtlinien werden aus dem Boden gestampft und wieder fallengelassen, neue Steuergesetze verabschiedet.

Bei betrieblichen Investitionen müssen viele Faktoren stimmen, damit Sie eine positive Rendite einfahren. Wir analysieren Ihre Erwartungen und geben Ihnen Entscheidungshilfen zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, zur Bildung von Investitionsabzugsbeträgen oder Reinvestitionsrücklagen. Außerdem können wir private Nutzungsanteile ermitteln, zum Beispiel für die private Kfz-Nutzung.

 

Nachfolgeplanung bei Immobilienvermögen

Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung für Immobilienbesitzer. Wir zeigen Ihnen Wege, wie Sie sich als Immobilienbesitzer steuerlich optimal aufstellen und Ihre Steuerlast zum Beispiel durch gewerbesteuerliche Optimierungen reduzieren.

Wenn Sie Immobilien vererben wollen, sollten Sie nicht nur das Steuerrecht gut kennen. Bei der Nachlassabwicklung von Immobilienvermögen greifen viele weitere Gesetze wie internationales Schenkungs- und Erbrecht, Familienrecht sowie die Gebührenrechte von Gerichten und Notaren. Damit der Staat nicht zu beherzt zulangt, muss die Erbschaftsteuer optimiert werden. Bei fremdfinanzierten Investitionen sorgen die „eingesparten“ Steuern dann für eine schnellere Tilgung. Die Zinsen fallen durch kürzere Darlehenslaufzeiten niedriger aus, die Nettorenditen höher.

 

Optimierung der Eigenkapitalquote

NKK Kanzlei Steueroptimierung zum Thema Optimierung der EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote dient Unternehmen als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. Sie interessiert aber auch Wettbewerber, Kreditinstitute oder Ratingagenturen, sobald neues Kapital beschafft werden muss. Denn das Eigenkapital bestimmt die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, wenn es zum Beispiel Geld für Investitionen braucht. Je höher der Eigenkapitalanteil an einer Investition, umso geringer ist das Gläubigerrisiko.

Eine Möglichkeit Ihre Eigenkapitalquote stabil zu halten, ist die Gewinnthesaurierung. Dabei bleiben Gewinne innerhalb des Unternehmens, Zins- und Zinseszinseffekte können ausgenutzt werden. Demselben Zweck dient die steuerfreie Hebung oder Aufdeckung handelsrechtlich stiller Reserven. Die Aufdeckung stiller Reserven schafft zudem auch Ausschüttungspotenzial. Außerdem können kapitalertragssteuerfreie Auszahlungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto an die Gesellschafter erfolgen, wenn steuerliche und handelsrechtliche Wahlrechte optimal miteinander kombiniert erfolgen.

 

Steueroptimierung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Verlust eines geliebten Familienmitglieds ist traurig genug, die Beschäftigung mit der Bürokratie und der Erbschaftssteuer belastet Angehörige umso mehr. Wir beraten vermögensverwaltende (Familien-) Holding-Gesellschaften bei der Strukturierung oder Nachfolgeplanung, um ihre Erbschaftsteuerbelastung zu minimieren. So wird die Steuer optimal gestaltet, das Vermögen vorab nach erbschaftsteuerlichen Bewertungsmaßstäben korrekt bewertet und sowohl Erbschaft- als auch Schenkungssteuererklärungen inklusive aller Anlagen und Bewertungen erstellt.

Findet ein Unternehmer keinen geeigneten Nachfolger oder möchte er den Betrieb nicht weiter fortführen, kommt es zur Betriebsaufgabe. Selbst wenn einem Familienbetrieb eine Betriebsauflösung bevorsteht, kann ein steuerbegünstigter Aufgabegewinn entstehen. Dafür müssen aber alle Voraussetzungen der einkommensteuerlichen Betriebsaufgabe erfüllt sein. Es gilt auch, zu beachten, dass dieser Aufgabegewinn der Einkommens- und Umsatzsteuer unterliegt. Unsere Spezialisten organisieren die Gestaltung zur Verlustnutzung und setzen für Familienbetriebe die notwendigen Maßnahmen um.

 

Vertretung vor dem Finanzamt

Der Schriftwechsel mit und der Gang zu den Finanzgerichtsbarkeiten ist nervenaufreibend. Viele unserer Mandanten sind in ihrem Auftreten unsicher und es fehlt an profundem Steuer-Knowhow. Wir kennen die Gesetze und unterstützen Sie bei diesen unangenehmen Auftritten. Lassen Sie sich begleiten bei komplexen Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichtsbarkeiten. So werden Fakten immer neutral vorgestellt und Sie gewinnen an Sicherheit und Selbstvertrauen.

Unsere Leistungen im Überblick:

Beratung bei Unternehmensgründungen

  • Strukturfragen und Rechtsformwahl
  • Finanzierungsfragen
  • Strukturierungen und Betreuung von Familienunternehmen
  • Gestaltungen zur Verlustnutzung
  • Einsatz von doppelstöckigen Gesellschaftsstrukturen (Holdinggesellschaften)
  • Begleitung bei komplexen Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichtsbarkeiten
  • Formwechsel
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Verlustnutzung
  • Steuerfreie Hebung handelsrechtlich stiller Reserven zur Optimierung der Eigenkapitalquote oder zur Schaffung von Ausschüttungspotential
  • Realisierung kapitalertragssteuerfreier Auszahlungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto an die Gesellschafter

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung für Immobilienbesitzer und Investitionen

  • Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer
  • Gestaltung von Unternehmensnachfolgen
  • Strukturierung von (Familien-) Holding-Gesellschaften zur Minimierung der Erbschaftsteuerbelastung
  • Steueroptimierte Nachfolgeplanung bei Immobilienvermögen
  • (Vorab-)Bewertung des Vermögens nach erbschaftsteuerlichen Bewertungsmaßstäben
  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen inklusive aller Anlagen und Bewertungen

 

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