Steuererklärungen
Steuererklärungen für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
Ob mittelständisches Unternehmen, Freiberufler oder Privatperson, unsere Mandanten haben eins gemeinsam: Sie haben die Pflicht, Steuererklärungen abzugeben. Die Erstellung der Steuererklärung kann dauern, wenn sich übers Jahr viele Belege angesammelt haben und die Steuererklärung aufgrund neuer Urteile und Gesetzesänderungen kompliziert wird. Diese Zeit können Sie besser nutzen. Überlassen Sie uns den „Papierkram“ und profitieren Sie von der so gewonnenen Zeit und allen neuen Möglichkeiten zur Steuereinsparung!
Der 31. Mai rückt näher? Schicken Sie uns Ihre Belege und nötigen Dokumente zur Festsetzung der Steuer und wir erledigen Ihre Steuererklärung zuverlässig und fristgemäß. Lassen Sie uns alles frühzeitig zukommen, damit keine Nachzahlungen entstehen. Sie haben Ihre Steuererklärung selbst erstellt und hegen Zweifel über die Korrektheit von Rück- oder Nachzahlungen? Unsere Kanzlei überprüft auch bereits festgesetzte Steuern und legt gegebenenfalls für Sie Einspruch ein.
Einkommensteuererklärung
Es gibt mehr als ein Dutzend Steuerformulare, die die eigentliche Einkommensteuererklärung ergänzen: die sogenannten Anlagen. Die Anlagen Kind, Unterhalt und Vorsorgeaufwand sind wenigstens vom Namen her selbsterklärend. Aber müssen Sie N, V, R, KAP, S, G, SO oder U einreichen? Fordern Sie unsere Unterstützung an, wir klären Ihre Fragen und füllen die Anlagen korrekt aus. Denn Fehler können sich leicht einschleichen und sich empfindlich auf Ihre Steuerlast niederschlagen.
Sie nutzen eine marktübliche Steuersoftware? Diese Tools sind zwar praktisch und bieten für Privatpersonen einen groben Überblick, aber sie sind fehleranfällig und dienen nur als Mittel zum Zweck. Nicht selten passiert es, dass bei Updates gesamte Datensätze gelöscht werden oder nicht alle steuermindernde Eingaben erfasst werden. Ihr Steuerberater arbeitet mit einer speziellen Software, kennt mögliche steuersparende Gesetzesänderungen und notwendige Angaben für die Finanzverwaltung. Das spart Ihnen Zeit und Steuern.
Umsatzsteuererklärung
Sie sind umsatzsteuerpflichtig? Dann gelten andere Fristen als für private Einkommensteuererklärungen. Existenzgründer beginnen mit einem monatlichen Turnus, sobald sie dem Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermittelt haben. Da man zu Anfang der Selbstständigkeit nicht alle Steuergesetze kennt, ist Fachwissen gefragt. Denn nach zwei Jahren ändert sich der Turnus je nach Höhe Ihrer Vorauszahlungen: Jetzt können Umsatzsteuervoranmeldungen auch vierteljährlich oder jährlich abgegeben werden. Hinzu kommen Fragen zu Reverse Charge, Umkehr der Steuerschuldnerschaft, § 13b UstG, Pflicht zur Abgabe einer ZM, Zusammenfassende Meldung. All das kann man sich anlesen – oder Spezialisten fragen.
Am Jahresende müssen alle Unternehmer die Umsatzsteuererklärung komplett durchführen. Gibt es hier Unklarheiten und werden Posten falsch gebucht, fragt der Fiskus gerne nach. Sicherheit gibt Ihnen ein Steuerberater, der schon viele Vergleichsfälle gesehen hat und Fehler auf den ersten Blick findet. Wer schon längere Zeit Freiberufler ist oder ein mittelständisches Unternehmen leitet, hat schon einiges über Steuern und Abgaben gelernt. Aber Gesetze können sich ändern. Wir bleiben auf dem Laufenden und informieren Sie selbstverständlich, sobald Sie von den Änderungen betroffen sind.
Gewerbliche Steuererklärungen
Wir übernehmen auch Körperschaftsteuererklärungen sowie Gewerbesteuererklärungen mit dem Ziel, Ihre Gewerbesteuerzahllast zu reduzieren. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten zur Abrechnung von grenzüberschreitenden Leistungen, innergemeinschaftlichem Erwerb und Leistungen in anderen EU-Mitgliedsländern. Auch Erstattungsanträge von Vor- oder Umsatzsteuer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten fallen in diesen Bereich.
Steuererklärungen für Immobilien
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Immobilien Steuern sparen können. In Ihrer Steuererklärung für Immobilien machen wir zum Beispiel Unterhalts- und Erhaltungskosten sowie Zinsen steuerlich geltend. Dass Mieteinnahmen einkommensteuerpflichtig sind, wissen Sie als Vermieter. Aber was ist mit Mietverlusten? Diese können Sie mit anderen Einkünften wie Ihrem Arbeitnehmereinkommen verrechnen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Steuervorteile ein frühzeitiges Abschreibungsvolumen bietet.
Erbschaftssteuererklärungen
Auch in Fragen der Vermögensübertragung können Sie auf unseren Rat zählen. Wenn ein Familienmitglied verstirbt, sind die Erben verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen. Wir wissen, nach welchen Steuersätzen die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer berechnet werden und wie Sie Ihre Erbschaftsteuerzahllast senken können. Eine frühzeitige steuerliche Gestaltung der Vermögensübertragung kann helfen, das Vermögen zu erhalten und die Steuerzahllast deutlich zu reduzieren.
Steuerlast optimieren
„Inwieweit lässt sich die Steuerlast für unsere Mandanten senken?“ ist eine zentrale Frage für unsere Mitarbeiter. Wir erstellen für Sie Steuerbelastungsvergleiche, die Ihnen die Auswirkungen Ihrer Entscheidungen verdeutlichen und Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Mit unserem Steuercontrolling erhalten Sie frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis sowie Steuerprognosen für das laufende Jahr, um Nachzahlungen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Durch unser Vorgehen kann Ihre Steuerzahllast aus Ihren Steuererklärungen gesenkt werden.
Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
Sie haben den Eindruck, dass Ihre Steuerveranlagungen nicht erklärungsgemäß durchgeführt wurden? Ihnen steht eine Betriebsprüfung bevor? Dann stehen wir für Zweitmeinungen und gutachtliche Klärungen von steuerlichen Einzelfragen zur Verfügung. Von uns erhalten Sie verbindliche Auskünfte. Fristen und gute Steuergestaltungen behalten wir fest im Blick.
Private Vermögensplanung
Wie sieht die Zukunft Ihres Vermögens aus? Wohin fließt Ihr Geld mittel- und langfristig? Lassen Sie sich von unserer Kanzlei beraten, wie Sie private Investitionen und Vermögensübertragungen am besten planen und steuerlich optimieren – dafür ist es nie zu früh. Das ist auch bei der Optimierung von Immobilien wichtig. Gemeinsam mit unseren Mandanten strukturieren wir Immobilienvermögen im Hinblick auf Übertragung und laufende Besteuerung.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Besteuerung und Steuererklärungen für Immobilien
- Erbschaftsteuererklärungen
- Beratung zur Gestaltung von Rechnungen und grenzüberschreitender Leistungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Leistungen in anderen EU-Mitgliedsländern
- Erstattungsanträge von Vorsteuer/Umsatzsteuer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten
Steuerlast optimieren
- Frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis
- Laufendes Steuercontrolling
- Optimierung der Gesamtsteuerbelastungen
- Hebung von Abschreibungsvolumen für niedrigere jährliche Steuerlast
- Optimierung der Erbschaftsteuerzahllast
- Planung einer frühzeitigen steueroptimalen Vermögensnachfolge
- Optimierung der Gewerbesteuerzahllast
Vertretung, Beratung
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Gutachtliche Klärung von steuerlichen Einzelfragen / verbindliche Auskünfte
- Überwachung von Fristen und Gestaltungen
- Zweitmeinung (im Bereich Steuerberatung)
Private Vermögensplanung
- Beratung bei privaten Investitionen und Vermögensübertragungen
- Private Vermögensplanung
- Strukturierung von Immobilienvermögen im Hinblick auf Übertragung und laufende Besteuerung
- Optimierung von Immobilien